durch das Land Schleswig-Holstein
den Kreis Segeberg
und Pflegekassen
Ihr PflegeStützpunkt wurde nach § 92c SGB XI eingerichtet.
Er wird von den Pflege- und Krankenkassen, dem zuständigen
Kreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt und dem
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes
Schleswig-Holstein finanziert, um eine individuelle,
unabhängige und kostenfreie Information und Beratung zu
gewährleisten.